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- Hier finden Sie den ersten Antrag von 2009
- Hier finden Sie die Antwort seitens der Stadt Hamburg durch Herr Prott
Hamburg, 5. Oktober 2010
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Amt für Natur- und Ressourcenschutz
Herrn Wolfgang Prott
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg
Unser Antrag auf Ausweisung von Grünflächen als Naturschutzgebiet vom 09.02.2009
Bereich ’Mittlerer Landweg’ in Hamburg-Allermöhe
Ihr Schreiben vom 27.04.2009
Sehr geehrter Herr Prott,
unter Bezug auf unseren vorbezeichneten Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet und Ihrem diesbezüglichen Schreiben kommen wir auf den genannten Vorgang nun zurück.
Wie Sie in Ihrem Schreiben richtig darstellten, ist das letzte noch vorhandene Grüngebiet beidseitig der Straße Mittlerer Landweg ein sehr wichtiger Biotopverbund zwischen dem Naturschutzgebiet ’Boberger Niederung’ und dem Naturschutzgebiet ’Die Reit’.
Wie wir nun erfuhren, steht in diesem Gebiet eine ’Teilräumliche Entwicklungsplanung’ an, die mit den beteiligten Interessenverbänden diskutiert werden soll. Wie wir hörten, wird es weiterhin um Bebauungen aus den Bereichen Wohnen und Kleingewerbe gehen. Es ist nun allerhöchste Gefahr, diesen ökologisch wertvollen und notwendigen Biotopverbund für immer zu verlieren.
Zu den räumlichen Betrachtungen gehören die Planverfahren ’Allermöhe 29’ und ’Billwerder 28 / Allermöhe 30’.
Hierbei ist besonders alarmierend, das selbst das Planverfahren ’Allermöhe 29’, das ursprünglich aufgrund des Vorkommens des Uferschnepfe eingestellt wurde, nun wieder zur Debatte stehen soll.
Ganz gleich, welcher Art eine angedachte Bebauung und die hiermit einhergehende städtebauliche Verdichtung sind, der Landschaftskorridor würde unterbrochen und der Biotopverbund wäre verloren. Hinzu kommt die Gefahr der Verdrängung der im Plangebiet ’Allermöhe 29’ vorkommenden Tier- und Vogelarten, wie beispielsweise die bereits erwähnte Uferschnepfe.
Eine städtebauliche Verdichtung stünde auch im krassen Gegensatz zu den bisherigen Investitionen und Bemühungen des BSU, die Feuchtwiesen durch windkraftbetriebene Pumpen auf dem erforderlichen Grundwasserstand zu erhalten.
Wir sind der Ansicht, dass die ’Teilräumliche Entwicklungsplanung’ nur ein Ziel haben darf, nämlich den Erhalt und die Förderung dieser wertvollen Grünbereiche.
Wir bekräftigen und wiederholen daher unseren Antrag auf Ausweisung von Grünflächen als Naturschutzgebiet und erbitten Ihre diesbezügliche Unterstützung.
Für ein persönliches Gespräch, eine örtliche Führung oder etwaige Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Eine positive Nachricht Ihrerseits erwartend, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
B. Dörsing A.
Grobe-Schickedanz
S. Lundius
M. Schöttke
M. Seidel
Bürgerinitiative ’Erhaltet die Marschlande’